Grundsätzlich gilt: Den Gasversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gasnetzes zuständig, der Gasversorger hingegen für die Lieferung des Gases.
Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt und mietet Leitungen und Zähler. Bei Problemen an den Leitungen oder am Gaszähler ist immer der Netzbetreiber der Ansprechpartern - unabhängig davon, von welchem Anbieter Gas bezogen wird.