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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Das Wichtigste zur Wohngebäudeversicherung

  • Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser an allen fest eingebauten Bestandteilen des Hauses.
  • Soll das Gebäude auch gegen Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser oder Erdbeben versichert sein, so muss der Zusatz "Elementarversicherung" ausgewählt werden.
  • Je nach Wohnort, Gebäudetyp und Versicherungsumfang variieren die Kosten, günstige Basis-Tarife gibt es schon ab 6,82 Euro pro Monat.
  • Inklusive Elementarschutz kosten preiswerte Tarife ab 11 Euro pro Monat.

Inhalt dieser Seite
  1. Leistungsübersicht
  2. Wichtige Zusatzbausteine
  3. Kostenübernahme
  4. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
  5. Tarifvergleich: Tipps & Mindestkriterien
  6. Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
  7. Tarif wechseln & kündigen
  8. Warum steigen 2024 die Kosten?
  9. Häufig gestellte Fragen

Das leistet die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt alle fest verbauten Bestandteile einer Immobilie. In Deutschland gehört eine Gebäudeversicherung zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, ist jedoch ein Muss für jeden Hausbesitzer. Denn auch hierzulande nehmen Extremwetterereignisse zu.

Grundsätzlich versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm inklusive Hagel.

Feuerschaeden
Schäden durch Feuer

  • Brand: Versicherungsschutz bei sich selbst ausbreitenden Bränden, beispielsweise nach einem Kurzschluss.
  • Blitzeinschlag: Versichert sind direkte Schäden, als auch Folgeschäden - beispielsweise wenn durch Blitzeinschlag ein Baum das Dach beschädigt.
  • Überspannung (durch Blitz): Schutz bei Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen.
  • Explosion: Beispielsweise bei Schäden durch eine Gasexplosion.
  • Implosion: Schäden durch Unterdruck
Leitungswasserschaeden
Schäden durch Leitungswasser

  • Nässeschäden: Versichert sind Nässeschäden durch Wasser, welches aus dem Rohrsystem (Leitungswasser) austritt. Auch Leitungswasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten sind im Leistungsumfang enthalten.
  • Rohrbruch: Umfasst Schäden durch Heizungs-, Wasser- und Wasserzuleitungsrohre auf dem Grundstück.
  • Frost: Tritt beispielsweise ein plötzlicher Temperatursturz auf und beschädigt Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen, greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung.
Sturmschäden
Schäden durch Sturm & Hagel

  • Sturmschäden (ab Windstärke 8): Versichert sind direkte Schäden durch den Sturm oder Folgeschäden. Die Versicherung greift beispielsweise dann, wenn ein umgestürzter Baum das Mauerwerk beschädigt oder durch den Sturm das Dach beschädigt wird. Als Folgeschaden gilt beispielsweise eindringender Regen durch beschädigte Dachziegel.
  • Hagel: Hier greift die Wohngebäudeversicherung unabhängig von der Windstärke, wenn durch Hagelkörner Schäden an der Hausverglasung entstehen.

Bei diesen Schaeden greift die Wohngebaeudeversicherung

People Component Wolfgang Schuetz

„Während Sturmschäden am Haus durch die normale Gebäudeversicherung gedeckt sind, müssen Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und Schneedruck zusätzlich abgesichert werden. Aus den Beratungsgesprächen mit unseren Kunden wissen wir, dass viele ihren bestehenden Versicherungsschutz überschätzen. Viele Hausbesitzer denken, sie seien umfassend gegen Elementarrisiken abgesichert, obwohl das nicht der Fall ist.“

Wolfgang Schütz Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Die wichtigsten Zusatzleistungen: Optionale Tarifbausteine

Der Zusatzbaustein Elementarversicherung schützt Sie bei extremen Wetter- und Naturereignissen. Elementarschäden sind nicht grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung verankert. Es gibt also keinen Schadensersatz von der Versicherung, wenn Ihr Haus durch elementare Ereignisse wie Erdbeben oder Erdrutsche, eine Lawine, Überschwemmung oder Starkregen beschädigt wird. Besonders wegen der zunehmenden Naturkatastrophen in Deutschland ist es ratsam, Ihren Versicherungsschutz um den Baustein Elementarversicherung zu ergänzen.

Eine Glasbruchversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Gebäudeverglasungen gegen Bruchschäden aller Art. Versichert sind alle fest verbauten Glasteile wie Scheiben von Fenstern und Türen, aber auch Glasbausteine oder Lichtkuppeln aus Glas. Einige Versicherer schließen die Haushaltsverglasung ebenfalls mit ein, so benötigen Sie keinen Zusatzbaustein über die Hausratversicherung.

Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, verweigert die Gebäudeversicherung in der Regel die Leistung. Dazu zählen auch Schäden durch bewusst angezündetes Material, beispielsweise Folgeschäden von Kaminbränden, sowie Schäden, die durch offene oder undichte Fenster entstehen könnten. Es ist daher sinnvoll, grobe Fahrlässigkeit zusätzlich abzusichern.

Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen sind unter Umständen in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Wenden Sie sich am besten schon vor deren Fertigstellung an Ihren Versicherer.

Wichtig: Anbauten mitversichern

Melden Sie Anbauten wie Gartenhäuser, Garagen oder Carports immer direkt an Ihre Versicherung. So gewährleisten Sie, dass auch Ihre Anbauten im Schutz Ihrer Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Geben Sie bauliche Veränderungen nicht an Ihre Versicherung weiter, kann Ihre Versicherung die Leistungen im Schadensfall verweigern.

Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

In erster Linie zahlt die Versicherung für Ihr Haus Reparatur- und Instandsetzungskosten nach einem Schaden. Und das immer bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Zusätzlich werden folgende Kosten übernommen:

  • Abbruch- und Aufräumungskosten, beispielsweise auch Kosten für die Entfernung umgestürzter Bäume
  • Schutz- und Bewegungskosten

  • Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten sowie Kosten für provisorische Sofort-Maßnahmen

  • Dekontaminationskosten

  • Hotel- und Übernachtungskosten

  • Mehrkosten durch Auflagen von Behörden

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

In folgenden Fällen kann es sein, dass die Versicherung keine Leistung erbringt:

  • Leichter Sturm (Sturmstärke unter 8): Bei Sturmstärke unter 8 greift der Schutz der Gebäudeversicherung nicht. Allerdings gibt es einige Versicherungsanbieter, die keinen Unterschied bei Windstärken machen.

  • Sengschäden und Kurzschluss: Entstehen Sengschäden, beispielsweise durch Zigarettenasche auf dem neuen Parkett, greift der Versicherungsschutz nicht. Ebenso verhält es sich bei einem Kurzschluss, der durch ein nicht versichertes Ereignis hervorgerufen wird (beispielsweise Brand oder Blitzeinschlag).

Diese Schadensfälle sind nicht versicherbar

Schäden durch Krieg, Kernenergie oder die mit Vorsatz herbeigeführt wurden, sind nicht versicherbar.

Totalschaden: Was passiert, wenn mein Haus komplett zerstört wird?

AdobeStock_137398534_Foerderung-HausbauWird Ihre Immobilie komplett zerstört, spricht man von einem Totalschaden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten zum Wiederaufbau des Hauses zum Neuwertpreis. Das bedeutet, dass Ihnen die Kosten für den Bau eines vergleichbares Haus erstattet werden. Damit Sie die Neuwerterstattung vollumfänglich in Anspruch nehmen können, muss der Hausbau innerhalb von drei Jahren nach dem Totalschaden beginnen.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Versicherung Ihres Wohngebäudes sind abhängig von

  • Aktueller Wohnort: Befinden sich das zu versichernde Haus in einer Gefahren- oder Risikozone?

  • Gebäudetyp: Handelt es sich um einen Altbau oder Neubau?

  • Gebäudeumfang und -ausbau: Wie groß ist das zu versichernden Haus, gibt es einen Keller oder einen ausgebauten Dachboden?

  • Versicherungsumfang: Welche Deckungssumme wird gewählt, welche Zusatzleistungen - beispielsweise Elementarschadensschutz - werden gewählt?

Monatsbeitraege einer Wohngebaeudeversicherung

Beispiel: Versicherungskosten für ein Einfamilienhaus

Im Basistarif für ein Einfamilienhaus (110m² Wohnfläche) mit einer Selbstbeteiligung von max. 500 Euro im Schadensfall sowie einer monatlichen Zahlweise kostet die Wohngebäudeversicherung ab 81,84 Euro pro Jahr (Risikoort: Lübbenau/Spreewald).

Inklusive Elementarversicherung liegen die Versicherungskosten für die gleiche Immobilie bei 127,56 Euro im Jahr. (Stand: Februar 2024)

Wie berechnen sich die Kosten für eine Gebäudeversicherung?

Die jährlichen Versicherungskosten richten sich in erster Linie nach der zu versichernden Immobilie. Insbesondere der Wohnort, die Bauart und die gewählten Versicherungsleistungen bestimmen die Kosten für die Gebäudeversicherung. Zusätzlich orientiert sich die Beitragsprämie an aktuellen Preisen für Baumaterial und Lohnkosten, dem so genannten Anpassungsfaktor. Aus diesem Grund können sich die Versicherungskosten im Laufe der Jahre ändern.

Anpassungsfaktor und gleitender Neuwert einfach erklärt

Der Anpassungsfaktor wird jedes Jahr neu berechnet, um die Kosten der Wohngebäudeversicherung anzupassen. Er basiert auf Änderungen von Baukosten und Löhnen.

Der gleitender Neuwert spiegelt den aktuellen Wert einer Immobilie wieder, einschließlich der Ausstattung. Um sicherzustellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, wird auch der gleitende Neuwert regelmäßig überprüft und angepasst.

Auswirkung auf die Versicherungskosten: Der Anpassungsfaktor als auch der gleitende Neuwert können Jahr für Jahr für steigende Versicherungskosten sorgen, schützt Sie aber gleichermaßen vor einer Unterversicherung im Schadensfall.

Versicherungskosten berechnen anhand der Wohnfläche: Ist das möglich?

Die Kosten für Ihre Wohngebäudeversicherung lässt sich auch anhand der Wohnfläche berechnen. Die Höhe der Versicherungssumme bezieht sich dann allein auf die Größe sowie die aktuelle Ausstattung Ihrer Immobilie. Eine feste Versicherungssumme gibt es hier nicht - stattdessen werden die Kosten anhand einer Höchstentschädigungsgrenze berechnet.

Wohnflaechenberechnung

Versicherungskosten nach Wohnfläche: Nachteil

Aber Achtung: Preissteigerungen bei Bau- und Lohnkosten werden hier im Rahmen der Versicherungssumme nicht berücksichtigt. Es ist daher möglich, dass Sie nach einigen Jahren in die Unterversicherung rutschen.

Wohngebäudeversicherungen vergleichen: Tipps und Mindestkriterien

Damit Sie den kostenlosen Tarifvergleich nutzen können, halten Sie wichtige Bestandsdaten für Ihre Immobilie bereit.

  1. Starten Sie den Vergleich: Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Gebäudetyp im Rechner an und klicken Sie auf "Jetzt vergleichen".
  2. Ergänzen Sie Daten zum Gebäude: Wichtig sind beispielsweise Informationen dazu, ob die Immobilie ständig bewohnt ist, in welchem Baujahr die Immobilie fertig gestellt wurde, die Größe der Wohnfläche sowie zu weiteren Anbauten wie Carports oder Garagen.
  3. Ergänzen Sie Daten zur Gebäudeausstattung (optional): Je mehr Informationen Sie angeben, desto besser können wir passende Tarife für Sie vergleichen. Wenn Sie schnell Ergebnisse sehen möchten, können Sie die Fragen zur "Gebäudeausstattung" allerdings auch überspringen.
  4. Wählen Sie den gewünschten Versicherungsumfang: Wünschen Sie sich einen Basistarif oder möchten Sie zusätzliche Tarifbausteine, wie beispielsweise Elementarschutz oder eine Glasversicherung wählen? Hier entscheiden Sie individuell, welchen Schutz Sie benötigen.
  5. Wohngebäudeversicherungen vergleichen: Vergleichen Sie auf einen Blick aktuelle Tarife. Auf Wunsch erhalten Sie detaillierte Informationen zu Anbietern, Tarifleistungen oder können Ihren gewünschten Leistungsumfang anpassen. Kostenlos, einfach und auf einen Blick.

Wichtige Leistungsmerkmale: Achten Sie auf diese Mindestkriterien

Insbesondere ältere Versicherungsverträge enthalten oft nicht alle empfohlenen Mindestkriterien. Achten Sie daher beim Versicherungsvergleich auf die entsprechenden Tarifdetails. Unsere Empfehlungen für eine umfangreichen Schutz durch die Gebäudeversicherung:

  1. Elementarversicherung: Die Elementarschadenversicherung schützt Sie auch bei Schäden durch Extremwetter und Naturkatastrophen.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Damit ein gekipptes Fenster keine schwerwiegenden finanziellen Folgen nach sich zieht.
  3. Glasbruch: Glasbruch zählt zu den häufigsten Schäden am Haus, ergänzen Sie Ihren Schutz daher um eine Glasversicherung.
  4. Zu- und Ableitungsrohre: Informieren Sie sich genau, welche Zu- und Ableitungsrohre über Ihre Kommune abgesichert sind und welche Sie selbst unter Umständen zusätzlich versichern müssen.
  5. Schutz- und Bewegungskosten: Dieser Zusatz wird wichtig, wenn Ihre Einrichtungsgegenstände nach einem großen Schaden über einen längeren Zeitraum lang eingelagert werden müssen.
  6. Aufräumungskosten und Dekontamination: Zur Übernahme von Kosten, die durch die Beseitigung von Folgeschäden entstehen, beispielsweise durch Löschschaum nach einem Feuer.
  7. Überspannungsschäden: Schlägt der Blitz in einer Überlandleitung ein und beschädigt Ihre Haustechnik, hilft dieser Zusatz bei der Kostenübernahme durch die Wohngebäudeversicherung.

Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

Ändern sich Versicherungsrisiken für das eigene Haus und die Wahrscheinlichkeit von Schäden steigt, spricht man von einer Gefahrerhöhung.

Eine Gefahrerhöhung tritt beispielsweise dann auf, wenn

  • Umbauten am Haus durchgeführt werden, oder
  • sich die Umgebung um die Immobilie herum verändert (beispielsweise durch den Bau einer Autobahn in der Nähe).

Melden Sie Veränderungen an Ihrer Immobilie immer so zeitnah wie möglich an Ihre Gebäudeversicherung. Nur so können neue Risiken im Leistungsumfang der Versicherung berücksichtigt werden.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

  • Hausbesitzer: Eine eigene Immobilie ist häufig eine der teuersten Investitionen im Leben. Es ist daher umso wichtiger, sich als Hausbesitzer gegen Schäden am eigenen Gebäude und deren finanzielle Folgen abzusichern.
  • Vermieter: Auch für Vermieter gilt – wer das Gebäude nicht versichert, muss für die Reparatur aller Schäden, die dort abgesichert wären, selbst aufkommen.
  • Hausbauer: Mit dem Erwerb eines Grundstücks legen Sie den Grundstein für Ihr geplantes Eigenheim. Sichern Sie Ihr Grundstück und künftiges Zuhause bestenfalls bereits ab diesem Zeitpunkt zum Beispiel mit einer Feuerrohbauversicherung ab, die nach der Bauphase automatisch in eine vollwertige Wohngebäudeversicherung übergeht.

Wohngebäudeversicherung wechseln oder kündigen

Möchten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln, achten Sie auf die richtige Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung. Oft werden Jahresverträge abgeschlossen, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

Bei einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung. Oft übernimmt auch Ihr neue Versicherung die Kündigungsmodalitäten. Fragen Sie gezielt danach. Versicherte sollten darauf achte, dass der Versicherungsschutz zu keinem Punkt aussetzt. Probieren Sie also gleich unseren Wohngebäudeversicherungs-Preisvergleich aus und profitieren Sie von dem günstigsten Angebot.

Warum wird die Wohngebäudeversicherung 2024 teurer?

Im Januar 2024 wurde der Baupreisindex erneut angepasst. Das beeinflusst die Kosten Ihrer Gebäudeversicherung - im Durchschnitt steigen die Versicherungskosten für das laufende Versicherungsjahr um 7,5 Prozent.

Wir empfehlen Ihnen, bereits vor Erhalt einer Beitragserhöhung zu prüfen, ob Sie in einen günstigeren Tarif wechseln können. Sonst besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ein Vertragswechsel erst im nächsten Versicherungsjahr möglich wird.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Hauseigentümer und Immobilienbesitzer kann sich gegen kleine und große finanzielle Schäden an seiner Immobilie absichern. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch Leitungswasser, Brand, Hagel und Sturm entstanden sind.

Durch die Wohngebäudeversicherung sind alle Gebäudeteile versichert, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Fenster
  • Türen
  • Treppen

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung orientieren sich in erster Linie nach dem geschätzten Wert Ihrer Immobilie. Je nach Größe Ihres Hauses und nach gewünschtem Leistungsumfang, kann der Preis für eine Wohngebäudeversicherung bei ab 200 Euro pro Jahr liegen. Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung mit erhöhtem Leistungsumfang oder für sehr große Immobilien können bei über 1000 Euro pro Jahr liegen.

Zu Elementarschäden zählen innerhalb der Gebäudeversicherung all die Schäden, die durch Einwirkung der Natur entstanden sind, wie zum Beispiel durch

  • Überschwemmung
  • Erdbeben oder Erdsenkungen
  • Schneedruck
  • Lawinen oder Erdrutsche
  • Vulkanausbrüche

Der Anpassungsfaktor dient dazu, das Preisniveau aus dem Jahr 1914 auf ein heutiges Preisniveau (in Euro) umzurechnen. Der Anpassungsfaktor bezieht sich auf Versicherungssummen, Beiträge und Entschädigungsgrenzen.

Der gleitende Neuwertfaktor ist ein wichtiger Faktor zur Berechnung Ihrer Versicherungsprämie (daher auch bekannt als Prämienfaktor). Der Neuwertfaktor bedeutet, dass Ihre Immobilie jährlich an Wert gewinnt und dementsprechend auch der Preis für die Gebäudeversicherung jedes Jahr steigt.

Ja. Eine Wohngebäudeversicherung trägt nicht nur die Kosten für die Schäden, die ein Brand an einer Immobilie verursacht, das Leistungsportfolio deckt ebenso sogenannte Sekundärkosten ab. Dazu gehören neben den Kosten für den Feuerwehreinsatz unter anderem auch Kosten für die Beseitigung von auf Löschwasser zurückgehende Schäden. Allerdings zahlt die Versicherungsgesellschaft lediglich bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme.

Die Gebäudeversicherung baut sich auf dem gleitenden Neuwertfaktor auf. Das heißt, dass im Versicherungsvertrag mit einberechnet wird, dass der Wert Ihrer Immobilie jährlich zunehmend steigt. Daher werden auch die Kosten für die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr erhöht.

Für Immobilienbesucher besteht keine Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings ist es sinnvoll, sich als Eigentümer vor hohen Reparaturkosten zu schützen und sein Gebäude gegen Brand, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Elementarschäden finanziell abzusichern.

Ja, für Ferienhäuser kann eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind die Versicherungsprämien in diesem Fall oft höher, da die Versicherer von einem erhöhten Schadensrisiko für Ferienhäuser zum Beispiel durch zeitweisen Leerstand ausgehen.

Ein denkmalgeschütztes Haus gilt im Vertragsrecht als "gefahrenerhöhender Umstand" und kann nicht mit einer klassischen Wohngebäudeversicherung versichert werden.

Beim Eigentümerwechsel einer Immobilie läuft die Wohngebäudeversicherung nahtlos weiter. Der neue Eigentümer ist jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung fortzuführen.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Einbruchsdiebstahl- und Vandalismusschäden, wenn eine entsprechende Vertragsklausel eingeschlossen ist.

Gebäudeversicherungen vergleichen: So funktioniert es

1

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Geben Sie Ihre Postleitzahl, die Art Ihrer Immobilie sowie das aktuelle Nutzungsverhältnis im Wohngebäude-Rechner an.

2

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3

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