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Warum der Arbeitsrechtsschutz sinnvoll ist

Kommt es zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, können sich Schlichtungs- und Mediationsverfahren lange hinziehen. Landet das Verfahren schließlich vor Gericht, werden die Kosten für den Prozess schnell teuer. Nicht alle Arbeitnehmer können sich ein solches Verfahren über längere Zeit leisten, womöglich auch noch dann, wenn sie gerade gekündigt wurden. Viele scheuen daher den Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sichert sie dagegen vor den finanziellen Belastungen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ab, indem sie die Kosten dafür übernimmt und dabei unterstützt, ihr Recht wahrzunehmen und durchzusetzen. Eine Police, die optimalen Versicherungsschutz bietet, finden Sie im Verivox-Vergleich.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Inhalt dieser Seite
  1. Arbeitsrechtsschutztarife vergleichen
  2. Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
  3. Leistungsumfang
  4. Was wird nicht übernommen?
  5. Kostenübernahme
  6. Berufsspezifischer Arbeitsrechtsschutz
  7. Versicherungskosten

Arbeitsrechtsschutztarife vergleichen

Der Arbeitsrechtsschutz ist meist Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung und wird als Zusatzbaustein in diese integriert. Im Verivox-Vergleichsrechner können Sie die gewünschten Versicherungsfelder per Klick aus- und abwählen.

  1. Vergleich starten: Geben Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit und Ihr Alter im Rechner an. Danach können die Bausteine der Versicherung ausgewählt werden.
  2. Tarifrelevante Angaben: Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang aus und machen Sie einige Angaben zu bestehenden Versicherungen. Klicken Sie dafür alle gewünschten Zusatzleistungen an. Der Umfang der Leistung wirkt sich auf die Prämienhöhe aus.
  3. Rechtsschutztarife vergleichen: Vergleichen Sie günstige Angebote zur Rechtsschutzversicherung und schließen Sie Ihren Tarif bequem online ab.

Zum Vergleichsrechner

Sparmöglichkeiten beim Arbeitsrechtsschutz

Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden auf mehrjährige Verträge einen Laufzeitrabatt an. Eine günstigere Tarifeinstufung lässt sich beim Arbeitsrechtsschutz auch durch eine mehrjährige oder sogar vollkommen schadenfreie Vorversicherung realisieren. Versicherte mit einer hohen Zahl an arbeitsrechtlichen Streitigkeiten müssen hingegen mit einer höheren Prämie oder hohen Selbstbeteiligung bei ihrer Arbeitsrechtsschutzversicherung rechnen.

Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung – auch Berufsrechtsschutz genannt –, unterstützt Angestellte und Arbeitnehmer bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, dem Dienstherren aber auch dem Arbeitsamt oder der Rentenversicherung. Denn als klassische Rechtsschutzversicherung übernimmt sie die Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme und schützt Versicherte so vor der finanziellen Belastung, die sich daraus ergibt.

Wann und wie leistet der Arbeitsrechtsschutz?

Die Versicherungen leistet sowohl bei außergerichtlichen Mediationen wie zum Beispiel bei Differenzen bei der Arbeitszeitregelung als auch bei gerichtlich ausgetragenen Streitfragen zur Betriebsrente bis hin zur Klage wegen Diskriminierung. Auch arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Behörden oder der Berufsgenossenschaft sind mit der Rechtsschutz-Police abgedeckt. Wer sich zunächst nur zum neuen Arbeitsvertrag juristisch beraten lassen möchte oder Fragen zu einem Aufhebungsvertrag hat, kann die Kosten für die Erstberatung ebenfalls von der Versicherung übernehmen lassen.

Typische Gründe und Anlässe, die Arbeitsrechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen sind

  • Abmahnungen,
  • Kündigungen,
  • Abfindungen,
  • Aufhebungsverträge,
  • Arbeitszeitregelung und Urlaubsanspruch,
  • Lohn- und Gehaltszahlungen,
  • Betriebsrente,
  • Arbeitslosengeldforderungen.

Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für private Arbeitgeber, wenn diese zum Beispiel eine Haushaltshilfe oder Babysitter engagiert haben. Diese Kosten sind jedoch nicht in allen Basistarifen enthalten.

Wartezeit beachten

In der Regel muss zwischen Abschluss der Arbeitsrechtsschutzversicherung und der ersten Inanspruchnahme eine 3-monatige Wartezeit in Kauf genommen werden. Kommt es vor Abschluss der Versicherung und innerhalb der Wartezeit zu einem Rechtsstreit, muss die Versicherung nicht leisten. Es empfiehlt sich daher, beim Arbeitsrechtsschutz rechtzeitig vorzusorgen. Einige Versicherer bieten zwar auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit an, allerdings fällt die Prämie dafür höher aus.

Nicht alle Streitfälle werden übernommen

Ein Rechtsschutz bei Kündigungen aufgrund einer Straftat – dazu gehört auch Vorsatz –, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Rechtsstreitigkeiten, die bereits laufen oder angekündigt wurden, sind vertraglich von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Nur sehr wenige Versicherungsanbieter versichern ihre Kunden rückwirkend. Bahnt sich vorher durch Gespräche mit dem Arbeitgeber ein Rechtsstreit an, muss die Versicherung für Beratungen nicht zahlen. Je nach Police ist ein solcher Service in den Leistungen jedoch enthalten. Tarife inklusive der Leistung „Schadensregulierung nach der Folgeereignistheorie“ greifen zum Beispiel auch bei Schadensfällen, deren Ursachen in der Vergangenheit liegen.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt zudem nicht für jeden Rechtsstreit, der sich im Arbeitsleben ereignet. Dazu zählt beispielsweise die allgemeine Beratung in anderen Rechtsfragen. Kosten hierfür werden von der Versicherung nur übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Zudem wird vorab geprüft, ob der anstehende Prozess eine ausreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Ist der Fall von vornherein aussichtslos, kann die Versicherung die Kostenübernahme ebenfalls verweigern.

Daher muss besonders bei der Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht auf das Kleingedruckte im Vertrag geachtet werden. Im Zweifel sollten die Vertragsbedingungen genau studiert oder ein Versicherungsberater hinzugezogen werden.

Kostenübernahme

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kommt für alle wichtigen Kosten, die bei einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber entstehen, auf. Dazu zählen

  • Anwaltskosten (Anwalt ist frei wählbar),
  • Kosten für Gutachter oder Sachverständige,
  • Zeugengeld,
  • Kosten für das Gerichtsverfahren,
  • Kosten für eine Mediation,
  • Kosten der Gegenseite (falls notwendig).

Die Deckungssumme, bis zu der die Kosten für den juristischen Prozess übernommen werden, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif. Gehen Streitigkeiten über mehrere Instanzen oder sind sie langwierig, können die Kosten für die Rechtsschutzversicherung schnell ansteigen. Für die Prozesskosten ist außerdem der Streitwert mit entscheidend, der im Streitwertkatalog für jedes Bundesland entsprechend geregelt ist. Je nach Fall handelt es sich dabei um einen Anteil einer Monatsvergütung oder mehrere Monatsgehälter. Deswegen sollte die Deckungssumme ausreichend hoch ausfallen, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Versicherungsfall betragen. Diese Summe reicht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der Regel aus. Einige Versicherungen bieten für unterschiedliche Streitfälle auch eine unbegrenzte Kostenübernahme an.

Gewinner und Verlierer müssen zahlen

Eine Bestimmung, die speziell im Arbeitsrechtsschutz gilt, macht den Gang vors Gericht konfliktär: Denn in der ersten Instanz muss jede Partei ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten selbst tragenunabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, laut § 12a Arbeitsgerichtsgesetz. Diese Vorgabe schützt den Arbeitnehmer, falls er den Prozess verliert, gleichzeitig muss er von vornherein die Kosten für den Anwalt, den Verdienstausfall und weitere Ausgaben selbst tragen. Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung lässt sich hier wirksam vorbeugen.

Wenn sich ein Rechtsfall ankündigt

Haben Sie bereits eine Berufsrechtsschutzversicherung und es kündigt sich ein Rechtsfall an – weil Sie zum Beispiel zu einem unerfreulichen Mitarbeitergespräch geladen wurden –, informieren Sie die Versicherung darüber und lassen Sie sich kostenlos von einem Anwalt beraten. Um sicherzugehen, dass die Versicherung auch für den sich anbahnenden Rechtsfall zahlt, holen Sie sich eine schriftliche Kostenzusage ein. Die sogenannte Deckungsanfrage können Sie über einen Anwalt einfordern oder selbst an die Versicherung richten. Im ersten Fall müssen Sie eventuell selbst die Kosten für den Aufwand tragen.

Besonderheiten je nach Berufsgruppe

Gerade bei Berufen in schnelllebigen Branchen oder bei einer Managementposition mit zusätzlicher Verantwortung empfiehlt sich der Arbeitsrechtsschutz. Denn der Arbeitgeber besitzt oft die größeren finanziellen Ressourcen, um einen Streitfall länger durchzuhalten oder mit mehreren Anwälten entsprechend gut vorzubereiten. Arbeitnehmer oder Versicherung haben in diesen Fällen wenig Aussicht auf Erfolg und müssen damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Einige Versicherer und Tarife gehen auf diese berufsspezifischen Anforderungen direkt ein.

Ärzte, Bauunternehmer oder Juristen haben mit unterschiedlichen Parteien zu tun, wodurch das Risiko für eine juristische Auseinandersetzung erhöht ist. Zudem benötigen Tätigkeiten mit Menschen oder deren Vermögen meist eine besondere Absicherung. Auch bei Arbeitern in führenden Managementpositionen kann es zu Besonderheiten im Vertrag kommen. Wer als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied tätig ist, kann unter Umständen nicht den Privatrechtsschutz in Anspruch nehmen, da sie auch als juristische Personen auftreten können.

Selbstständige und Freiberufler haben keine Vorgesetzten und daher auch keine Probleme mit Kündigung oder falscher Gehaltseinstufung. Dafür müssen Risiken mit Kunden oder Auftraggebern vom Arbeitsrechtsschutz abgedeckt werden. Für solche Berufsgruppen werden oft eigenständige Rechtsschutzversicherungen wie die Firmenrechtsschutzversicherung angeboten.

Versicherungsunternehmen gehen dagegen bei Beamten mit einem geringeren Risiko für einen arbeitsbezogenen Rechtsstreit aus, da diese nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden können. Sie profitieren daher beim Berufsrechtsschutz von geringeren Beiträgen.

Höhe der Prämie

Die Kosten für die Arbeitsrechtsschutzversicherung variieren je nach Leistungsumfang, Beruf, Tarif und Versicherungsanbieter. Wird der Arbeitsrechtsschutz als Zusatzbaustein einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen, richtet sich die Prämie am Grundtarif aus. Die Zusatzkosten sind meist marginal. Generell gilt: Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto mehr kostet die Versicherung. Single-Tarife für Arbeitnehmer gibt es bereits ab 13 Euro pro Monat.

Daneben beeinflusst auch die Selbstbeteiligung die Kosten der Prämie. Üblich sind Selbstbehalte zwischen 150 und 250 Euro pro Rechtsfall. Wer auf eine Selbstbeteiligung verzichtet, muss mit höheren Beiträgen rechnen.

Persönliche Beratung von Verivox-Experten

Ein Vergleich der Arbeitsrechtsschutzversicherungen im Verivox-Tarifrechner lohnt sich in jedem Fall. So können Sie schnell und unkompliziert die Police mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden und direkt online abschließen.

Haben Sie Fragen oder sind Sie selbstständig oder gehören einer bestimmten Berufsgruppe an? Dann lassen Sie sich von unseren Verivox-Versicherungsexperten persönlich beraten. Unsere Berater kennen die einzelnen Tarife der Versicherungen und können Ihnen zielgerichtet passende Angebote empfehlen – unverbindlich und kostenfrei. Rufen Sie einfach unter der kostenlosen Hotline an.

06221 777 00 50

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