Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zerbrochenes Glaskeramikfeld - zahlt die Hausratversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In vielen Haushalten steht ein Herd mit Glaskeramikkochfeld. Die Platten aus Glaskeramik sind langlebig und widerstandsfähig, dennoch kann das Kochfeld Sprünge und Risse bekommen oder sogar zerbrechen. Zahlt die Hausratversicherung in einem solchen Fall oder müssen Verbraucher die Kosten selbst tragen? Die Antwort erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Meist ist ein zerbrochenes Glaskeramikfeld die Folge von Spannungsrissen oder eines Missgeschicks – beispielsweise wenn ein Topf auf die Platte fällt.
  • Im Regelfall kommt die Hausratversicherung nicht für ein zerbrochenes Glaskeramik-Kochfeld auf.
  • Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können sich Verbraucher gegen die Kosten eines beschädigten Glaskeramikfeldes absichern.
  • Wer in der Küche eines Dritten das Kochfeld beschädigt, kann den Schaden über die private Haftpflichtversicherung abwickeln.

Die häufigsten Gründe für ein zerbrochenes Glaskeramikfeld

Für ein zerbrochenes Glaskeramikkochfeld kommen verschiedene Ursachen infrage. In den meisten Fällen entstehen Risse und Sprünge dadurch, dass ein Topf oder eine Pfanne auf die Herdplatte fällt. Manchmal bilden sich auch Spannungsrisse, was mit einem lauten Knall einhergeht. In den meisten Fällen treten sie in den ersten Monaten nach Einbau des Glaskeramikfeldes auf, manchmal aber auch erst nach Jahren.

Zahlt die Hausratversicherung beim einem zerbrochenen Glaskeramikfeld?

Zunächst ist zu klären, ob die Küche beziehungsweise das Glaskeramikfeld überhaupt zum Hausrat gehört. Hin und wieder kommt es nämlich vor, dass die Versicherung die Kücheneinrichtung dem Gebäude zurechnet. In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung zuständig: Sie kommt jedoch nur dann für den Schaden auf, wenn dieser auf einen Brand zurückgeht.

Selbst wenn der Versicherer die Küche zum Hausrat zählt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten übernimmt. Schließlich bezieht sich der Versicherungsschutz auf durch Feuer, Leitungswasser, Unwetter, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus verursachte Schäden. Ist der Schaden dagegen durch mechanische Einwirkung entstanden, also zum Beispiel durch einen auf das Glaskeramikfeld gefallenen Gegenstand, liegt kein Leistungsfall vor.

Den Schutz mit einer Glasversicherung erweitern

Möchten sich Verbraucher gegen Schäden am Glaskeramikfeld absichern, kommt dafür eine Glasversicherung infrage. Meist wird sie als Ergänzung zu einer bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen. Beim Abschluss einer Glasversicherung sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Leistungsschutz sich auch auf Glaskeramikkochfelder erstreckt, denn dies ist nicht immer der Fall.

Besonderer Hinweis:

Eine Glasversicherung separat abzuschließen, ist nicht möglich. Voraussetzung ist stets eine Hausratversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Glasversicherung einzeln zu kündigen.

Wer sich mit einer Glasversicherung zusätzlich absichern möchte, sollte bedenken, dass die Höhe der Summe, die die Versicherung zahlt, für gewöhnlich vom Alter des Glaskeramikkochfeldes abhängt. Die meisten Versicherer ziehen für jedes Jahr seit der Anschaffung der Platte beziehungsweise des Herdes zehn Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis ab. Bei einem acht Jahre alten Glaskeramikfeld, das ursprünglich 400 Euro gekostet hat, trägt der Versicherer folglich nur noch 20 Prozent des Schadens – also 80 Euro.

Mitunter auch Schadensregulierung über die Haftpflichtversicherung möglich

Wenn Sie das Glaskeramikfeld einer dritten Person versehentlich beschädigen, können Sie sich an Ihre private Haftpflichtversicherung wenden. Allerdings gilt es auch hier, verschiedene Fälle zu unterscheiden. Kommt es beispielsweise zu einer Beschädigung der Glaskeramik-Kochplatte, weil ein Besucher ein Glas aus einem Küchenschrank nimmt und dieses versehentlich fallen lässt, liegt ein klassischer Versicherungsfall vor.

Wer dagegen Verwandten nach einem Essen beim Aufräumen der Küche hilft und dabei einen Schaden am Glaskeramikfeld verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vorfall als Gefälligkeitsschaden einordnet. Ein weiteres Beispiel dafür sind Schäden, die im Zuge eines Umzugs entstehen, zum Beispiel dann, wenn Ihnen als Umzugshelfer das Glaskeramikkochfeld aus der Hand rutscht und es zerbricht. Für gewöhnlich gehören Gefälligkeitsschäden nicht zum Leistungsumfang. Allerdings besteht bei manchen Versicherern die Möglichkeit, solche Schadensereignisse in die Haftpflichtversicherung aufzunehmen zu lassen.